Miteinander in der Gartenanlage

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt

Grundsätzlich soll sich jeder in seinem Garten nach eigener Neigung und Anschauung möglichst frei entfalten können. Für ein gedeihliches Miteinander in der Gartenanlage ist deshalb die gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich. Satzung und Gartenordnung geben dafür unter anderem die folgenden Regeln vor: