Freie Gärten

Im Folgenden zeigen wir Ihnen derzeit in unseren Anlagen zu verpachtende Gärten. Das Angebot wird laufend aktualisiert, schauen Sie also gerne alle ein bis zwei Wochen nach, ob nicht doch ein für Sie interessanter Garten dabei ist. Die Gärten entsprechen nicht immer den Vorgaben zur kleingärtnerischen Nutzung (siehe Seite > Kleingärtnerische Nutzung) und müssen dann entsprechend umgestaltet/ hergerichtet werden.

Anfragen zu den einzelnen Gärten per Telefon oder Email werden wir nicht beantworten. Bei Interesse notieren Sie sich bitte den Code auf dem Bild für maximal drei Gärten und besuchen Sie uns während unserer Sprechstunden in unserer Geschäftsstelle im Krummbogen. Wir weisen Ihnen dann die Lage des jeweiligen Gartens nach, damit Sie ihn in Augenschein nehmen können. Beratungsgespräche zu oder gemeinsame Besichtigungen der einzelnen Gärten bieten wir dabei nicht an. Sagt Ihnen der Garten zu, kommen Sie wieder zu uns in die Geschäftsstelle, um einen Pachtvertrag abzuschließen (bitte Personalausweis mitbringen). Beachten Sie dabei bitte, dass es keine Wartelisten oder Reservierungen gibt, „wenn weg, dann weg“. Der Verein verpachtet ausschließlich das Garten-Grundstück. Baulichkeiten und Pflanzen innerhalb dieses Gartens sind sog. Scheinbestandteile des Grundstücks (§ 95 BGB) und damit Eigentum des jeweiligen Gartenpächters.

Wir haben wegen der weniger aufwendigen Aktualisierung zwei pdf-Dateien eingebunden. Auf Smartphones können Sie die Dateien evtl. erst nach dem Herunterladen ansehen.

Vom Vorpächter abzugebende Gärten

Der Vorpächter will den Garten abgeben. Der Verein hat den Garten aktuell nach amtlichen Bewertungsrichtlinien für Kleingärten bewertet und für den Vorpächter einen Schätzbericht erstellt. Der Verein gibt Ihre Kontaktdaten an den Vorpächter weiter, der sich dann nach eigener Entscheidung mit Ihnen in Verbindung setzt. Einigen Sie Sich mit dem Vorpächter und stimmt der Verein zu, werden Sie der Nachpächter und können den Garten sofort übernehmen. Vom Verein pachten Sie ausschließlich das Grundstück, mit einer Ablösezahlung an den Vorpächter für die Übernahme von vorhandenen Pflanzen, Baulichkeiten und evtl. Gartengeräten ist daher zu rechnen. In Einzelfällen können Auflagen zu erfüllen sein (z.B. Rückbau, Entfernung von Gehölzen).

Vom Verein abzugebende Gärten

Die Gärten sind zu sofort frei. Vom Verein pachten Sie ausschließlich das Grundstück, die im Garten vorhandenen Baulichkeiten und Pflanzen im Garten sind bis dahin Eigentum des letzten Gartenpächters (Vorpächter). Der Verein übergibt Ihnen bei Abschluss des Pachtvertrags Baulichkeiten und Pflanzen nur im Namen (und soweit noch ein Wert nach amtlichen Bewertungsrichtlinien für Kleingärten vorhanden für Rechnung) dieses Vorpächters ohne jegliche Gewährleistung. In Einzelfällen können Auflagen zu erfüllen sein (z.B. Müllentsorgung, Entfernung von Gehölzen). Die fotografierten Lauben stehen z.T. schon länger leer, über ihren genauen Zustand hat der Verein keine Kenntnis. Es kann also durchaus sein, dass eine auf dem Foto passabel aussehende Laube tatsächlich abrissreif ist.