Freie Gärten

Hier zeigen wir Ihnen die derzeit in unseren Anlagen (> Lageplan) zu verpachtenden Gärten. Das Angebot wird laufend aktualisiert.

Vom Vorpächter abzugebende Gärten

Vom Verein abzugebende Gärten

Im Interesse der Vorpächter können wir die genaue Lage der Gärten hier nicht angeben. Gefällt Ihnen ein Garten, notieren Sie Sich bitte den Code auf dem Bild und wenden Sich an unsere Geschäftsstelle im Krummbogen. Wir weisen Ihnen dann die Lage des jeweiligen Gartens nach, damit Sie ihn besichtigen können.

Hinweise

Vom Vorpächter abzugebende Gärten: Der Vorpächter will den Garten dieses Jahr abgeben. Der Verein gibt Ihre Kontaktdaten an den Vorpächter weiter, der sich dann nach eigener Entscheidung mit Ihnen in Verbindung setzt. Einigen Sie Sich mit dem Vorpächter und stimmt der Verein zu, werden Sie der Nachpächter und können den Garten sofort übernehmen. Vom Verein pachten Sie ausschließlich das Grundstück, mit einer Ablösezahlung an den Vorpächter für den Kauf von vorhandenen Pflanzen, Baulichkeiten und evtl. Gartengeräten ist daher zu rechnen. Pflanzen und Baulichkeiten wurden aktuell nach den amtlichen Bewertungsrichtlinien für Kleingärten bewertet, dem Vorpächter liegt das Bewertungsergebnis als sog. Schätzbericht vor. Die Gärten entsprechen nicht immer den Vorgaben zur kleingärtnerischen Nutzung.

Vom Verein abzugebende Gärten: Der Pachtvertrag mit dem Vorpächter ist schon vor mehr als einem Jahr ausgelaufen, die Gärten können deshalb sofort übernommen werden. Vom Verein pachten Sie ausschließlich das Grundstück, eine Ablösezahlung an den Vorpächter für vorhandene Pflanzen, Baulichkeiten und evtl. Gartengeräte fällt i.A. aber nicht an. Die Gärten entsprechen nicht immer den Vorgaben zur kleingärtnerischen Nutzung.