Ohne ehrenamtliche Selbstverwaltung durch die Vereinsmitglieder kein gemeinnütziger Gartenverein – ohne gemeinnützigen Gartenverein kein Pachtgarten!

Die Stadt Kiel darf ihr Gartengelände nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes nämlich ausschließlich an einen gemeinnützigen Gartenverein verpachten. Die Mitarbeit im Verein sollte daher im Interesse jedes Vereinsmitglieds sein, um auch weiterhin einen günstigen Kleingarten besitzen zu können. Die Verwaltung des Vereins wird zunehmend umfangreicher, so dass wir Verstärkung gut brauchen können.

Für eine bessere Lesbarkeit schreiben wir hier „ungegendert“, wenden uns aber selbstverständlich an alle Menschen unseres Vereins!

Wir suchen Mitglieder zur ehrenamtlichen Mitarbeit in unserer Schätzkommission

Nach Annahme der Kündigung wird der Wert des Gartens (Laube, Pflanzen, Pflegezustand des Gar­tens) von einer aus mehreren Vereinsmitgliedern bestehenden unabhängigen Schätzkommission nach den gesetzlichen Vor­gaben abgeschätzt. Der Schätzer besucht den Garten und bewertet Laube, Pflanzen und Pflegezustand des Gar­tens vor Ort. Er braucht dazu Pflanzenkenntnis, etwas handwerkliches Verständnis und den Blick für das Wesentliche, sollte also ein erfahrener Kleingärtner sein. Da die Gärten auch einmal verwildert und schwer zugänglich sein können, wird eine gewisse „Geländegängigkeit“ gebraucht. Auch das Wetter kann einmal schlecht sein. Die Schätzkommission ist von Frühjahr bis Herbst an Freitagen ab 14 Uhr in unseren Gartenanlagen unterwegs und besieht dann jeweils 3 bis 4 Gärten, pro Garten dauert dies etwa eine halbe Stunde. Die Schätzer erhalten für ihre Tätigkeit vom kündigenden und nachfolgenden Pächter eine Aufwandsentschädigung. Bei Interesse bitte die Geschäftsstelle ansprechen (>Kontakte).