Gemeinschaftsarbeit
Der Kleingärtnerverein ist die Gemeinschaft der Gartenpächter, die die Gartenanlagen gemeinsam von der Stadt Kiel anpachtet und gemeinsam bewirtschaftet. Das bedeutet, dass jeder Gartenpächter sich eben nicht nur um seine Parzelle kümmert, sondern auch um die Gartenanlagen insgesamt und um die Organisation dieser Gemeinschaft.
Es besteht nach Tz 9.1 der Gartenordnung der Stadt Kiel und § 11 der Vereinssatzung die Pflicht zur Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit. Laut Beschluss der Jahresmitgliederversammlung vom 18.2.2000 ist der zu leistende Arbeitseinsatz auf max. 10 Stunden pro Jahr festgelegt worden. Davon entfallen 5 Stunden auf das Anstellen, Ablesen und Abstellen der Wasserversorgung und 5 Stunden auf andere Gemeinschaftsarbeiten.
Im Krankheitsfall oder bei sonstiger Verhinderung ist der Koppelobmann, hilfsweise die Geschäftsstelle zu verständigen. Sofern keine triftigen Hinderungsgründe vorliegen, wird für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit eine Ausgleichsgebühr von 15 € pro Stunde fällig. Diese Gebühr wird mit der jeweils nächsten Jahresrechnung eingezogen.
Zur Gemeinschaftsarbeit sind für die einzelnen Anlagen folgende Termine festgelegt:
(die hier aufgeführten Termine sind nicht zwingend vollständig, verbindlich ist alleine die Ankündigung im Aushangkasten der jeweiligen Anlage)
ANLAGE | TERMIN |
Arfrade | |
Aubrook 1 | |
Aubrook 2 | |
Böhmschekoppel | |
Drachensee 1 | |
Drachensee 2 | |
Elandsberg | |
Hauberg | |
Hedenholz | |
Lorenzenkoppel | |
Neelsen 1 | |
Neelsen 2 | |
Pappelkoppel | |
Sandberg | |
Sandkoppel | |
Struckdieksau | |
Studentenberg 1 | |
Studentenberg 2 | |
Studentenberg 3 | |
Vieburg 1 | 9.11.2024 10 Uhr für alle, die noch keine Arbeit geleistet haben |
Vieburg 2 | |
Vieburg 3 | 2.11.2024, 10 Uhr |
Vieburg 4 | |
Wiesengrund |