Wasserversorgung

Zu den Terminen, an denen das Wasser in der Gartenanlage im Frühjahr angestellt und im Herbst wieder abgestellt wird, besteht für die Pächter bzw. Pächterinnen Anwesenheitspflicht in der Parzelle. Die Termine gelten als Gemeinschaftsarbeit.

Beim Wasseranstellen sind Störungen und eventuelle Leckagen umgehend den Obleuten der Anlage zu melden. Beim Wasserabstellen werden gleichzeitig die Wasserzähler abgelesen. Sollte der Pächter bzw. die Pächterin den Termin nicht wahrnehmen können, ist ein Vertreter zu stellen, sodass der Garten und der Wasserzähler zugänglich sind.

Bitte auf den richtigen Einbau des Wasserzählers achten! Die Fließrichtung muss stimmen!