Kündigungsformular

Für Kündigung von Pachtvertrag und Vereinsmitgliedschaft drucken Sie sich bitte das nachfolgende Formular aus und reichen es ausgefüllt bei uns in der Geschäftsstelle ein. Eine wirksame Kündigung setzt voraus, dass die Gartenkos­ten bis einschließlich des Gartenjahres, in dem der Pachtvertrag endet, be­zahlt sind. Die Kündigung ist nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich nur zum 30. No­vember (Ende des Garten­jahres) möglich und muss spätestens am 3. Werktag im Juni bei der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein. Eine verspätete Kündigung hat zur Fol­ge, dass der Pachtvertrag erst am 30. November des nächsten Jahres endet.

Schadenmeldung an die Württembergische Versicherung AG

Wenn Ihre Gartenlaube im Rahmen der Gruppenversicherung des Vereins bei der Württembergische Versicherung AG versichert ist, verwenden Sie bitte die folgende Schadenmeldung:

Bauantrag Gartenlaube

Für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung einer Gartenlaube ist vor Beginn der Arbeiten ein Antrag auf eine Bauerlaubnis zu stellen. Dieser wird zur Prüfung über den Kleingartenverein an die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel gegeben. Der Antrag findet sich im Internetauftritt der Stadt Kiel https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/baeume_gruenflaechen/kleingaerten.php, hier unter dem FAQ-Punkt „Was gibt es zum Thema Kleingartenlaube zu beachten?“