Für Kündigung von Pachtvertrag und Vereinsmitgliedschaft drucken Sie sich bitte das nachfolgende Formular aus und reichen es ausgefüllt bei uns in der Geschäftsstelle ein. Eine wirksame Kündigung setzt voraus, dass die Gartenkosten bis einschließlich des Gartenjahres, in dem der Pachtvertrag endet, bezahlt sind. Die Kündigung ist nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich nur zum 30. November (Ende des Gartenjahres) möglich und muss spätestens am 3. Werktag im Juni bei der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein. Eine verspätete Kündigung hat zur Folge, dass der Pachtvertrag erst am 30. November des nächsten Jahres endet.
Wenn Ihre Gartenlaube im Rahmen der Gruppenversicherung des Vereins bei der Württembergische Versicherung AG versichert ist, verwenden Sie bitte die folgende Schadenmeldung:
Für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung einer Gartenlaube ist vor Beginn der Arbeiten ein Antrag auf eine Bauerlaubnis zu stellen. Dieser wird zur Prüfung über den Kleingartenverein an die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel gegeben. Der Antrag findet sich im Internetauftritt der Stadt Kiel https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/baeume_gruenflaechen/kleingaerten.php, hier unter dem FAQ-Punkt „Was gibt es zum Thema Kleingartenlaube zu beachten?“