Rechtliche Grundlagen

Vereinsmitgliedschaft und Anpachtung/ Nutzung eines Kleingartens kommen ohne rechtliche Regelungen nicht aus

Die für die Mitglieder/ Pächter des Kleingärtnervereins im Wesentlichen maßgebenden Bestimmungen stellen wir im Folgenden kurz dar

1. Bestimmungen des Vereins

Diese Bestimmungen regeln das Vereinsleben sowie Rechte und Pflichten in den Kleingärten/ Gartenanlagen

Vereinssatzung

Bei der Vereinssatzung handelt es sich um die Verfassung des Vereins. Dort werden grundlegende Bestimmungen sowie die Art und Weise, wie der Verein arbeiten soll, festgelegt.

Besondere Pflichten der Mitglieder

Mit Beschluss vom 25.2.2011 wurden die in § 11 der Vereinssatzung angesprochenen besonderen Pflichten der Mitglieder konkretisiert: Das Mitglied hat pro Jahr 10 Stunden Gemeinschaftsarbeit abzuleisten, davon 5 Stunden für das An- und Abstellen der Wasserversorgung.

Gartenordnung des Vereins

Die Gartenordnung regelt Rechte und Pflichten der Pächter untereinander und gegenüber dem Verein. Grundlage dieser Ordnung ist die Gartenordnung der Stadt Kiel.

Pachtvertrag zwischen Verein und Kleingärtner

Mit diesem Pachtvertrag verpachtet der Verein das von der Stadt angepachtete Gartengelände an die einzelnen Kleingärtner. Grundlagen des Vertrags sind das Bundeskleingartengesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Gartenordnung der Stadt Kiel.

2. Bestimmungen der Stadt Kiel

Die Grundstücke, auf denen sich unsere Kleingärten befinden, sind Eigentum der Stadt Kiel. Über den Verein pachtet jeder unserer Kleingärtner seinen Garten von der Stadt. Diese Bestimmungen sind daher von uns zu beachten.

Pachtvertrag zwischen Verein und Stadt

Der Verein pachtet die Kleingartenanlagen von der Stadt Kiel und unterverpachtet die darauf liegenden Parzellen an seine Mitglieder. Dieser Vertrag regelt das Pachtverhältnis zwischen dem Verein und der Stadt Kiel.

Hinweis zum Unterpachtvertrag: Bis einschließlich 2022 verpachtete die Stadt Kiel alle ihre Kleingärten an den Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V., dieser wiederum verpachtete weiter an die einzelnen Kieler Kleingartenvereine. Der Generalpachtvertrag zwischen der Stadt Kiel und dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner ist zum 31.12.2022 aufgelöst worden. Ab 1. Januar 2023 erfolgt die Verpachtung der Kleingärten unmittelbar und ausschließlich durch die Landeshauptstadt (Direktverpachtung) an die Kleingartenvereine, die zwischen dem Kreisverband und den Kieler Kleingartenvereinen geschlossenen Unterpachtverträge wurden auf die Landeshauptstadt übertragen und behielten ihre Gültigkeit.

Gartenordnung der Stadt

Die Gartenordnung regelt die Pflichten der Pächter aller Kleingartenanlagen der Stadt Kiel und gilt damit auch für die Anlagen unseres Vereins. Ab 1.1.2025 gilt eine neue Gartenordnung.

Hier noch eine Gegenüberstellung mit der alten Gartenordnung, um die Veränderungen gut erkennen zu können.

Betreiber-Verantwortung der Stadt

Die Stadt als Eigentümer unserer Kleingartenanlagen hat die Betreiberverantwortung (Beachtung von Verkehrssicherheit, Umweltschutz etc.) und wird unsere Anlagen dazu regelmäßig von ihren Mitarbeitern begehen lassen. Bei diesen Begehungen wird die Stadt vermutlich auch die Einhaltung ihrer Gartenordnung kontrollieren lassen.

Baumschutz-Verordnung

Die Stadt Kiel wendet auch in unseren Gärten die Baumschutz-Verordnung an, nach der größere Bäume nicht mehr entfernt oder in ihrem Aussehen wesentlich verändert werden dürfen (-> § 3 Abs. 1 der Verordnung – Achtung: § 3 Abs. 2 findet keine Anwendung, da unsere Kleingärten keine Kleingärten nach § 1 Abs. 1 und 3 des Bundeskleingartengesetzes sind!) . Die Verordnung muss von jedem Kleingärtner beachtet werden, ansonsten könnte die Stadt Geldstrafen festsetzen.

Aufforderung zur Beseitigung nicht geschützter Laub- und
Nadelbäume

Die Stadt Kiel verlangt die Entfernung von Waldbäumen (Gehölze mit Wuchshöhen über 3 Meter außer Obstbäume) aus unseren Gärten, wenn der Stammumfang unter 60 cm gemessen in 1 Meter Höhe liegt

Beispiele für Waldbäume in unseren Gärten zeigen wir >hier

In ihrem Internetauftritt hält die Stadt Kiel einen umfangreichen FAQ-Bereich zu rechtlichen Fragen rund um den Kleingarten bereit >https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/baeume_gruenflaechen/kleingaerten.php

3. Bundesgesetze

Die Bestimmungen des Vereins und der Stadt setzen in wichtigen Teilen die Vorgaben der Bundesgesetze um.

Bundes-Kleingarten-Gesetz

Das Bundeskleingarten-Gesetz regelt die Grundelemente des deutschen Kleingartenwesens. Es enthält u.a. Bestimmungen zur kleingärtnerischen Nutzung, zu den Gartenlauben und Pachtverhältnissen