Kleingärtnerische Nutzung

Die Gärten in unseren Anlagen sind vom Pächter kleingärtnerisch zu nutzen. Das bedeutet

  • erstens seinen Garten so anzulegen, dass er zwar der Erholung dient, aber auch min­destens ei­n Drittel seiner Fläche für den Anbau von Obst und Gemüse sowie mindestens ein zweites Drittel für Zier­pflanzenbeete und Rasen verwendet wird und
  • zweitens seinen so angelegten Garten dann auch ständig in einem guten Bewirtschaftungszustand zu halten, also jedes Jahr Obst und Gemüse anzubauen sowie Beete, Obstgehölze, Zier­pflanzen und Rasen durch z.B. Schnittmaßnahmen, Wildkrauteindämmung und Mähen zu pflegen.

Diese Vorgaben sind keine Ideen unseres Vereins, sondern werden vom Bundeskleingartengesetz und der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung verlangt. Wenn die Gartenordnungen der Stadt Kiel und des Vereins auf die kleingärtnerische Nutzung verweisen, sind damit genau die beiden o.g. Punkte gemeint.

Im Folgenden möchten wir einige Beispiele für kleingärtnerisch genutzte Gärten aus unseren Anlagen zeigen (alle Fotos sind aus dem Frühjahr 2024, die Auswahl ist willkürlich getroffen, es gibt noch viele weitere solche Gärten):


Und hier einige Beispiele für Gärten, die diesen Vorgaben nicht entsprechen. Den Pächtern droht die Abmahnung oder Kündigung bzw. ihnen ist bereits gekündigt worden (alle Fotos sind aus dem Frühjahr 2024, die Auswahl ist willkürlich getroffen):