
Kleingärtnerische Nutzung
Die Gärten in unseren Anlagen sind vom Pächter kleingärtnerisch zu nutzen. Das bedeutet
- erstens seinen Garten so anzulegen, dass er zwar der Erholung dient, aber auch mindestens ein Drittel seiner Fläche für den Anbau von Obst und Gemüse sowie mindestens ein zweites Drittel für Zierpflanzenbeete und Rasen verwendet wird und
- zweitens seinen so angelegten Garten dann auch ständig in einem guten Bewirtschaftungszustand zu halten, also jedes Jahr Obst und Gemüse anzubauen sowie Beete, Obstgehölze, Zierpflanzen und Rasen durch z.B. Schnittmaßnahmen, Wildkrauteindämmung und Mähen zu pflegen.
Diese Vorgaben sind keine Ideen unseres Vereins, sondern werden vom Bundeskleingartengesetz und der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung verlangt. Wenn die Gartenordnungen von Stadt Kiel und Verein und insbesondere auch unsere Pachtverträge auf die kleingärtnerische Nutzung verweisen, sind damit genau die beiden o.g. Punkte gemeint.
Beispiele für kleingärtnerisch genutzte Gärten
Im Folgenden möchten wir einige Beispiele für kleingärtnerisch genutzte Gärten aus unseren Anlagen zeigen (alle Fotos sind aus dem Frühjahr 2024, die Auswahl ist willkürlich getroffen, es gibt noch viele weitere solche Gärten):









Beispiele für nicht-kleingärtnerisch genutzte Gärten
Und hier einige Beispiele für Gärten, die den Vorgaben nicht entsprechen. Den Pächtern droht die Abmahnung oder Kündigung bzw. ihnen ist bereits gekündigt worden (alle Fotos sind aus dem Frühjahr 2024, die Auswahl ist willkürlich getroffen):








