Wasserversorgung
Die Termine stehen am Ende der Seite. Zuvor aber noch einige Hinweise:
Die Hauptwasserrohrleitung auf der einzelnen Anlage steht im gemeinschaftlichen Eigentum der Vereinsmitglieder, die eine Parzelle in dieser Anlage gepachtet haben (der sog. Wassergemeinschaft). Rohrbrüche, dadurch nötige Reparaturen bzw. neu zu verlegende Versorgungsleitungen sind Sache der Wassergemeinschaft, jeder Pächter der betroffenen Anlage muss sich an den entstehenden Kosten und Arbeitsleistungen beteiligen. Von der Parzellengrenze an stehen die Wasserleitung und alle nachfolgenden Bauteile (Absperrventil, Wasserzähler, Wasserhahn etc.) im Eigentum des jeweiligen Pächters und sind von diesem auf seine Kosten zu erhalten und bei Bedarf zu reparieren.
Zu den Terminen, an denen das Wasser in der Gartenanlage im Frühjahr angestellt und im Herbst wieder abgestellt wird, besteht für die Pächter bzw. Pächterinnen Anwesenheitspflicht in der Parzelle. Sollte der Pächter bzw. die Pächterin den Termin nicht wahrnehmen können, ist ein informierter Vertreter zu stellen, sodass der Garten und der Wasserzähler in jedem Fall zugänglich sind. Die Termine gelten als Gemeinschaftsarbeit, bei der Nicht-Teilnahme wird ein Ausgleichsbetrag von 50 € pro Termin (incl. „Heckenzuschlag“ für die Obleute) berechnet.
Beim Wasseranstellen sind Störungen und eventuelle Leckagen umgehend den Obleuten der Anlage zu melden. Die Wasserzähler müssen rechtzeitig vor dem Termin installiert, funktionsfähig, ablesbar und geeicht sein. Bei der Installation bitte auf die richtige Fließrichtung achten:

Bitte auf den richtigen Einbau des Wasserzählers achten! Die Fließrichtung wird durch einen Pfeil auf dem Gehäuse des Zählers angezeigt und muss unbedingt stimmen!
Beim Wasserabstellen müssen die Wasserzähler ebenfalls ablesbar sein. Ist der Zähler wegen Kondenswasser nicht ablesbar, muss er nach dem Absperren der Hauptleitung und rechtzeitig vor dem Ablesetermin ausgebaut werden, um trocknen zu können.
Für das Wasserabstellen 2025 sind folgende Termine festgelegt:
| ANLAGE | TERMIN |
| Arfrade | 25.10.2025, 10 Uhr, Treffen vor vor dem oberen Aushangkasten |
| Aubrook 1 und 2 | 1.11.2025, 14 Uhr |
| Böhmschekoppel | 25.10.2025, 13 Uhr |
| Drachensee 1 | 25.10.2025, 10 Uhr |
| Drachensee 2 | 25.10.2025, 10 Uhr |
| Elandsberg | Termin wird mit dem Kieler Verein abgestimmt |
| Hauberg | 8.11.2025, 9:30 Uhr |
| Hedenholz | 25.10.2025, 11 Uhr |
| Lorenzenkoppel | 11.10.2025, 13 Uhr |
| Neelsen 1 | 1.11.2025, 14 Uhr, Treffen am Aushangkasten |
| Neelsen 2 | 11.10.2025, 10 Uhr, Treffen am Parkplatz |
| Pappelkoppel | 9.11.2025, 12 Uhr |
| Sandberg | 9.11.2025, 12 Uhr |
| Sandkoppel | 25.10.2025, 10 Uhr |
| Struckdieksau | 8.11.2025, 10:30 Uhr, Treffen am Parkplatz |
| Studentenberg 1 | 1.11.2025, 10 Uhr, Treffen am Vereinsheim |
| Studentenberg 2 | 15.11.2025, 14 Uhr und Gemeinschaftsarbeit, Treffen am Parkplatz |
| Studentenberg 3 | 2.11.2025, 12 Uhr |
| Vieburg 1 | 1.11.2025, 10 Uhr, Treffen am Vereinsheim |
| Vieburg 2 | 18.10.2025, 12:45 Uhr, Treffen bei Parz. 31017 |
| Vieburg 3 | 8.11.2025, 10 Uhr, Treffen am Parkplatz |
| Vieburg 4 | Interne Abstimmung der Pächter |
| Wiesengrund | 8.11.2025, 10 Uhr |
