Gemeinschaftsarbeit
Die Termine stehen am Ende der Seite. Zuvor aber noch einige Hinweise:
Der Kleingärtnerverein ist die Gemeinschaft der Gartenpächter, die die Gartenanlagen gemeinsam von der Stadt Kiel anpachtet und gemeinsam bewirtschaftet. Das bedeutet, dass jeder Gartenpächter sich eben nicht nur um seine Parzelle kümmert, sondern auch um die Gartenanlagen insgesamt und um die Organisation dieser Gemeinschaft.
Es besteht nach Tz 9.1 der Gartenordnung der Stadt Kiel und § 11 der Vereinssatzung die Pflicht zur Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit. Laut Beschluss der Jahresmitgliederversammlung vom 18.2.2000 ist der zu leistende Arbeitseinsatz auf max. 10 Stunden pro Jahr festgelegt worden. Davon entfallen 5 Stunden auf das Anstellen, Ablesen und Abstellen der Wasserversorgung und 5 Stunden auf andere Gemeinschaftsarbeiten.
Derjenige, der an diesen gemeinschaftlichen Arbeiten nicht teilnimmt, hat einen kompetenten Vertreter/-in zu stellen oder für jede angesetzte Gemeinschaftsarbeit einen Ausgleichsbetrag an den Verein zu zahlen. Der Ausgleichsbetrag beträgt aktuell 15 € pro Stunde. Dieser Betrag wird mit der jeweils nächsten Jahresrechnung eingezogen.
Zur Gemeinschaftsarbeit (außer An- und Abstellen der Wasserversorgung) sind für die einzelnen Anlagen folgende Termine festgelegt (die aufgeführten Termine sind nicht zwingend vollständig, verbindlich ist alleine die Ankündigung im Aushangkasten der jeweiligen Anlage):
ANLAGE | TERMIN |
Arfrade | |
Aubrook 1 | |
Aubrook 2 | |
Böhmschekoppel | |
Drachensee 1 | |
Drachensee 2 | |
Elandsberg | |
Hauberg | |
Hedenholz | |
Lorenzenkoppel | |
Neelsen 1 | |
Neelsen 2 | |
Pappelkoppel | |
Sandberg | |
Sandkoppel | |
Struckdieksau | |
Studentenberg 1 | |
Studentenberg 2 am 15.11.2025, 14 Uhr, Treffen am Parkplatz | |
Studentenberg 3 | |
Vieburg 1 | |
Vieburg 2 | |
Vieburg 3 | |
Vieburg 4 | |
Wiesengrund |