Formulare

Kündigungsformular

Für Kündigung von Pachtvertrag und Vereinsmitgliedschaft drucken Sie sich bitte das nachfolgende Formular aus und reichen es ausgefüllt bei uns in der Geschäftsstelle ein. Eine wirksame Kündigung setzt voraus, dass die Gartenkos­ten bis einschließlich des Gartenjahres, in dem der Pachtvertrag endet, be­zahlt sind. Die Kündigung ist nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich nur zum 30. No­vember (Endes des Garten­jahres) möglich und muss spätestens am 3. Werktag im Juni bei der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein. Eine verspätete Kündigung hat zur Fol­ge, dass der Pachtvertrag erst am 30. November des nächsten Jahres endet.