Termine Gemeinschaftsarbeit

Termin Mitgliederversammlung siehe Mitgliederversammlung

Gemeinschaftsarbeit

Es besteht die Pflicht zur Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit. Im Krankheitsfall oder bei sonstiger Verhinderung ist der Koppelobmann zu verständigen. 

Sofern keine triftigen Hinderungsgründe vorliegen, wird für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit eine Ausgleichsgebühr von 12 € pro Stunde fällig. Diese wird mit der jeweils nächsten Jahresrechnung eingezogen. 

Zur Gemeinschaftsarbeit sind für die einzelnen Anlagen folgende Termine festgelegt:

AnlageTermin 1Termin 2
Afrade
Aubrook 2
Böhmsche-
koppel
Drachensee 1 und 2
Elandsberg
Hauberg
Hedenholz
Lorenzen-
koppel
Neelsen 1
Neelsen 2
Pappelkoppel
Sandberg
Sandkoppel
Struckdieks-
au
Studenten-
berg 1
Studenten-
berg 2
Studenten-
berg 3
Vieburg 1 22.06.24
10 Uhr
Vieburg 2
Vieburg 323.03.24,
10 Uhr, siehe
Aushang-
kasten
Vieburg 4
Wiesengrund21.09.24
10 Uhr