Termine Gemeinschaftsarbeit

Termin Mitgliederversammlung siehe Mitgliederversammlung

Gemeinschaftsarbeit

Es besteht die Pflicht zur Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit. Im Krankheitsfall oder bei sonstiger Verhinderung ist der Koppelobmann zu verständigen. 

Sofern keine triftigen Hinderungsgründe vorliegen, wird für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit eine Ausgleichsgebühr von 12 € pro Stunde fällig. Diese wird mit der jeweils nächsten Jahresrechnung eingezogen. 

Zur Gemeinschaftsarbeit sind für die einzelnen Anlagen folgende Termine festgelegt:

AnlageTermin 1Termin 2Treffpunkt
Afrade
Aubrook 2
Böhmerkoppel
Drachensee 1 und 2
Elandsberg
Hauberg
Hedenholz
Lorenzenkoppel
Neelsen 1
Neelsen 2
Pappelkoppel
Sandberg
Sandkoppel
Strucksdieksau
Studentenberg 1
Studentenberg 2
Studentenberg 3
Vieburg 1
Vieburg 2
Vieburg 323.03.24, 10 Uhr
siehe Aushangkasten
Vieburg 4
Wiesengrund