Regeln

Grundsätzlich soll sich jeder in seinem Garten nach eigener Neigung und Anschauung möglichst frei entfalten können. Allerdings endet die Freiheit des Einzelnen dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt (Pseudo-Immanuel-Kant-Zitat). Für ein gedeihliches Miteinander in der Kleingartenkolonie ist deshalb die gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich. Dafür sollten einige Regeln beherzigt werden.

  • Ab dem 01. Mai bis zum 30. September ist die Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr einzu­halten.

An Sonn- und Feiertagen ist Ruhezeit!

In diesen Zeiten ist das Rasenmähen nicht erlaubt, ebenso sind Bautätigkeiten und jegliches Lärmen einzustellen. Jeder Gartenfreund hat ein Recht auf ungestörte Ruhe und Entspannung in seiner Parzelle.

  • Die Kleingartenparzelle muss ordnungsgemäß bewirtschaftet und gepflegt werden. Ver­wilderte Gärten werden nicht geduldet. Die Parzelle muss zu mindestens einem Drittel der Gesamtfläche dem Zweck der kleingärtnerischen Nutzung durch den Anbau von Nutz- und Zier­pflanzen entsprechen. Eine Beschattung des Nachbargartens soll gering gehalten werden.
  • Waldbäume und andere hochstämmige Bäume sind nicht erlaubt. Die Heckenbepflanzung zum Hauptweg ist auf eine Höhe von 1,20 m zu begrenzen.
  • Grünabfälle sind vorrangig zu kompostieren. Auch eine Entsorgung über den Abfallwirtschafts­betrieb der Stadt Kiel ist möglich. 

Das Verbrennen von Grünabfällen ist nach der Pflanzenabfallverordnung des Landes Schleswig-Holstein untersagt. 

  • Es ist alles zu vermeiden, was die Ruhe in der Gartenanlage übermäßig stört sowie das Gemein­schaftsleben beeinträchtigt. Lärmen sowie der laute Betrieb von Radiogeräten und Musikanlagen sind zu unterlassen.
  • Bei neuen Baulichkeiten ist die Genehmigung des Vorstandes einzuholen. 
  • Es besteht die Pflicht, an Gemeinschaftsarbeiten unentgeltlich teilzunehmen.
  • Pacht, Gebühren und Beiträge sind fristgerecht zu zahlen. Barzahlungen werden aus Sicherheits­gründen nicht entgegen genommen.
  • Wenn der Kleingarten aufgegeben werden soll, kann dieser nicht verkauft werden! Es handelt sich um einen Pachtgarten, der nur über den Vereinsvorstand vergeben wird. Bei einer beabsich­tigten Aufgabe des Gartens ist daher der Vorstand zu beteiligen. Der Wert der in der Parzelle vorhandenen Baulichkeiten (ohne Inventar) und gärtnerischen Kulturen wird dann fach­lich abgeschätzt.
  • Zwingende Voraussetzung für die Pacht eines Kleingartens ist der Beitritt zum Kleingärtner­verein Kiel-Hassee von 1922 e.V.